SCHWERPUNKT
Mit dem Beginn eines Studiums spüren Studierende die wachsende Verantwortung. Neben der ersten eigenen Wohnung und dem dazugehörigen bürokratischen Aufwand treten immer mehr Lebensbereiche in den Vordergrund, über die sich Studierende vorher keine Gedanken machen mussten. Welche Veränderung in der Krankenversicherung ansteht, warum eine private Haftpflichtversicherung relevant ist und warum bereits im Studium die Berufsunfähigkeit von Bedeutung ist.
Die Krankenversicherung
Deutschland ist ein Sozialstaat. Dadurch ist jede:r Bürger:in verpflichtet, eine Kranken- und Pflegeversicherung abzuschließen. Studierende müssen deshalb vor ihrer Einschreibung ins Studium einen Nachweis bei der Hochschule erbringen. Dies gilt auch für Studierende aus dem Ausland, bevor sie an einer deutschen Hochschule ihr Studium beginnen können. Die Pflegeversicherung ist dabei in die Leistungen der Krankenversicherung integriert.
Studierende, deren Eltern noch Kindergeld erhalten, sind automatisch bei der Krankenkasse ihrer Eltern mitversichert. Dieser Status nennt sich „familienversichert“ und endet bei der Vollendung des 18. Lebensjahres. Abiturienten, die sich nach ihrem Abschluss für ein Studium oder eine Ausbildung entscheiden, bleiben bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit familienversichert.
Das bedeutet, dass Studierende, die bei ihrer Immatrikulation maximal 24 Jahre alt sind, in der privaten oder gesetzlichen Krankenkasse ihrer Eltern beitragsfrei „familienversichert“ sind. Das ist unabhängig davon, ob sie bei den Eltern wohnen oder einen eigenen Wohnsitz haben.
Beitragszahlungen und Leistungen
Mit dem 25. Geburtstag müssen sich Studierende genauer mit ihrer Krankenkasse auseinandersetzen. Zur Wahl steht, ob sie Beiträge zur studentischen gesetzlichen Krankenversicherung (KVdS) oder privaten Krankenversicherung (PKV) zahlen wollen. Bei der KVdS handelt es sich nicht um eine eigene Krankenversicherung, sondern lediglich um einen anderen Status. Um den Status der studentischen Krankenversicherung geltend zu machen, muss das Studium den Großteil der Zeit in Anspruch nehmen. Es muss sich also um ein Vollzeitstudium handeln.
Durch den Statuswechsel können Studierende aus der vorherigen Familienversicherung austreten und zu einer neuen Krankenkasse wechseln. Bei einer gesetzlichen Krankenkasse variieren die monatlichen Beitragshöhen zwischen den unterschiedlichen Kassen. Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom Alter und Einkommen. Jede gesetzliche Krankenkasse bietet reguläre Leistungen an, wie ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Krankenhausbehandlungen, Leistungen bei Schwangerschaft oder Pflegebedürftigkeit. Die Unterschiede liegen in den Zusatzleistungen, wie zum Beispiel finanzierte Sportkurse. Deshalb lohnt es sich, die Mitgliedsbeiträge und die Zusatzleistungen der Krankenkassen miteinander zu vergleichen.
Hier findet ihr eine Übersicht der aktuellen Mitgliedsbeiträge verschiedener Krankenkassen für Studierende ab 25 Jahren in NRW.
Studierende, die durch ihre Eltern zuvor privat versichert waren, haben die Möglichkeit, sich innerhalb der ersten drei Monate nach der Immatrikulation entweder für die freiwillige private oder die KVdS zu entscheiden. Sie zahlen dann als freiwillig Privatversicherte den geringeren Mitgliedsbeitrag für Studierende. Einmal entschieden, ist während des gesamten Studiums kein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse mehr möglich. Die Entscheidung sollte deshalb bewusst und nicht überstürzt getroffen werden.
Einkommensgrenze im Studium
Viele Studierende üben neben ihrem Studium einen Nebenjob aus. Doch Achtung, wer neben dem Studium mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet, wird als normale:r Arbeitnehmer:in versichert. Grund dafür ist, dass das Studium nicht mehr als Hauptbeschäftigung gilt. Wird die Grenze überschritten, greift die studentische Versicherungspflicht nicht mehr, sondern die allgemeine Versicherungspflicht für Krankenversicherungen. Somit werden auch die Beiträge teurer. Diese Regelung gilt auch, wenn das monatliche Gesamteinkommen 520 Euro übersteigt (Mini-Job).
Werkstudent:innen müssen sich weniger um die Einkommensgrenze sorgen, denn bei ihnen erhöht sich die Verdienstgrenze auf 620 Euro. Grund dafür ist, dass auf die 520 Euro eine Werbungskostenpauschale darauf berechnet werden kann. Werbungskosten sind beruflich veranlasste Kosten, wie Arbeitsmittel und -bekleidung, Fahrtkosten, Reisekosten, Bewerbungskosten. Diese können steuerlich geltend gemacht werden.
30 Jahre alt oder Abschluss? Was dann?
Mit dem Beginn des 30 Lebensjahres endet die KVdS mit Ablauf des Semesters, in dem man zu diesem Zeitpunkt eingeschrieben ist. In Einzelfällen ist es möglich, eine Verlängerung zu beantragen. Als Einzelfälle gelten die Geburt und Betreuung eines Kindes, eine chronische Erkrankung oder Behinderung oder der Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung über den zweiten Bildungsweg.
Trotz Einzelfallverlängerung endet spätestens für Studierende, die älter als 36 Jahre sind, die KVdS. Dann müssen sich Studierende entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse oder privat versichern lassen. Die Höhe der Beitragszahlungen ist dann, wie bei allen gesetzlich Versicherten, vom Einkommen abhängig.
Privat Krankenversicherte haben zum Abschluss ihres Studiums nicht die Möglichkeit, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Dafür muss erst einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen werden, damit ein Wechsel möglich ist. Eine andere Möglichkeit wäre eine Heirat. Hat der:die Ehepartner:in eine gesetzliche Krankenversicherung, kann man sich beim Partner mit familienversichern lassen.
Kostenschätzung GKV für Studenten je Ausgangslage und Versicherungsart
Quellen: Finanztip, Student.kv.de, Forbes-Advisor-Berechnung.
Stand: September 2022
Die private Haftpflichtversicherung
Eine nicht verpflichtende, jedoch mindestens genauso wichtige Versicherung ist die private Haftpflichtversicherung. Doch warum ist gerade eine private Versicherung von Bedeutung? Bei der Gruppenarbeit schüttet ihr aus Versehen euren Kaffee über den Laptop eines:einer Kommiliton:in oder auf dem Weg zur Uni prallt ihr mit euren Fahrrad in einer Kurve mit einer:einem Fußgänger:in zusammen, die:der unsanft fällt? Dann können finanzielle Folgen bei Schadensersatzansprüchen von Dritten auf euch zukommen. Diese verursachten Schäden können in Millionenhöhe gehen und Schuldige leicht in den finanziellen Ruin treiben. Eine private Haftpflichtversicherung ist deshalb eine der wichtigsten Absicherungen für den Alltag. Denn die private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn anderen aus Versehen ein Schaden zugefügt wird, also das Eigentum oder die Gesundheit Fremder geschädigt werden. Eine Zusatzleistung der privaten Haftpflicht ist, dass sie nicht nur die Schadensersatzforderungen übernimmt, also die Kosten des Unfalls, sondern bereits im Vorfeld prüft, ob diese Kosten berechtigt sind. Falls nicht, wehrt die Versicherung sie ab. Den Schutz der Versicherung gibt es dabei schon ab drei Euro im Monat.
Die private Haftpflicht-
versicherung zahlt, wenn anderen aus Versehen ein Schaden zugefügt wird.
In der Regel sind Studierende bis zum Abschluss des Erststudiums bei den Eltern mitversichert. Wichtig zu beachten ist, dass die Eltern sich mit dem Beginn eures Studiums bei ihrer Versicherung melden müssen. Voraussetzungen, um über die Eltern mitversichert zu sein, sind, dass es das erste Studium direkt nach der Schulzeit ist oder während eines Freiwilligendienstes oder eines Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres oder während einer Arbeitslosigkeit, wobei der Schutz je nach Versicherung zeitlich begrenzt sein kann. Zu beachten gilt auch, dass es wie bei dem Status „familienversichert“ der Krankenversicherung eine Altersgrenze bei der privaten Haftpflichtversicherung gibt. Diese liegt im Schnitt bei 25 Jahren, variiert jedoch von Versicherung zu Versicherung.
Wann brauche ich eine eigene Versicherung?
Für die Frage, wann Studierende eine eigene Haftpflichtversicherung benötigen, ist der Wohnort entscheidend. Studierende, die unter der Woche am Studienort im Studierendenwohnheim sind, aber das Wochenende zu Hause bei der Familie verbringen, sind meist noch Teil der Familienversicherung. Voraussetzung dafür ist, dass der Hauptwohnsitz bei den Eltern gemeldet ist. Anders ist es bei Studierenden, die eine eigene Wohnung besitzen, die als Hauptwohnsitz gemeldet ist. Dann ist in den meisten Fällen der gemeinsame Versicherungsschutz ausgeschlossen und Studierende müssen sich selbst haftpflichtversichern.
Zuvor berufstätige Studierende müssen eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen. Eine Hochzeit ist ein weiteres Ausschlusskriterium aus der gemeinsamen Privathaftpflicht, auch hier ist ein eigenständiger Schutz notwendig.
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Schutz gegen Berufsunfähigkeit
Studierenden wird nachgesagt, dass sie jung und fit sind. Doch bereits während des Studiums erfahren manche Symptome von Depressionen, Burnout oder Rückenschmerzen. Über die Berufsunfähigkeit machen sich die wenigsten während oder nach ihrem Studium Gedanken. Doch für diejenigen, die weit vor dem eigentlichen Ruhestand erkranken, sodass eine Arbeitsunfähigkeit besteht, greift kein gesetzlicher Schutz. Bei einem Unfall oder einer Erkrankung gibt es in den ersten Jahren des Studiums keine finanzielle Absicherung und auch keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Denn über die gesetzliche Erwerbsminderungsrente sind Berufsanfänger in den ersten fünf Jahren nur bei einem Arbeitsunfall versichert. Hinzu kommt, dass die gesetzliche Rente erst anteilig wird, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen täglich weniger als sechs Stunden arbeiten kann. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt das Einkommen, das bis zur Rente wegfällt, und sichert damit die Existenzgrundlage. Wer möglichst früh eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, zahlt geringere Beitragszahlungen als Personen, die Vorerkrankungen haben oder bereits 20 Jahre einen körperlich anstrengenden Beruf ausüben. Wie viel Gehalt in die eigene Berufsunfähigkeitsversicherung investiert wird, hängt vom eigenen Ermessen ab.