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SCHWERPUNKT

Corona-Pandemie: „Überbrückungshilfe“ für Studierende beschlossen

Unbürokratisch und digital soll der Studienkredit beantragt werden können. [Symbolfoto: Dennis Pesch]

01.05.2020 10:55 - Dennis Pesch

Mit einem zinslosen Darlehen der staatlichen Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und einem Zuschuss an die Studierendenwerke will die Bundesministerin für Bildung und Forschung (BMBF) Anja Karliczek (CDU) Studierenden helfen, die in finanzielle Not geraten sind. Das sagte sie am 30. April in einer Pressekonferenz. Studierendenverbände kritisieren die Pläne und fordern ihren Rücktritt. Wie das Darlehen aussieht und was die Verbände dazu sagen, lest ihr hier. 

Studierende, die wegen der Covid-19-Pandemie in finanzieller Not sind, können bei der KfW ab dem 8. Mai 2020 einen zinslosen Studienkredit beantragen. Ausländische Studierende müssen bis zum 1. Juni 2020 warten, bis sie einen Antrag stellen dürfen. Bis zu 650 Euro pro Monat sollen Betroffene erhalten können, denen kein BAföG zusteht. BMBF und KfW halten dafür bis zu 1 Milliarde Euro von Mai/Juni 2020 bis März 2021 zinsfrei bereit. Ministerin Karliczek versprach zügige Überweisungen: „Wenn der Antrag bewilligt wird, ist das Geld schnell auf dem Konto.“ Die Tagesschau berichtete, dass es Auszahlungen erst ab dem 1. Juni gäbe. Ausländische Studierende müssten dann noch bis zum 1. Juli warten, bis Geld auf dem Konto ist.

Zudem wird das BMBF 100 Millionen Euro Zuschüsse in die Notfallfonds von Studierendenwerke investieren. Die Zuschüsse werden vom DSW (Deutsches Studentenwerk) auf die einzelnen Studierendenwerke aufgeteilt. Wahrscheinlich ist, dass die Notfallfonds der lokalen Studierendenwerke prozentual nach den eingeschrieben Studierendenzahlen aufgestockt werden. Stefan Grob, Pressesprecher des DSW, erklärte der akduell: „Wir wollen, dass die Studierende den Zuschuss möglichst rasch kriegen.“ Dass noch kein konkretes Vorgehen mitgeteilt werden kann, liegt daran, dass das BMBF das DSW erst in der Nacht zuvor darüber informiert hat. „Uns hat die Ankündigung sehr überrascht“, sagt Grob. Die Notfallfonds der Studierendenwerke sind für deutsche und ausländische Studierende zugänglich.

Illegal schuften, um Schulden abzuzahlen?

Karliczek wird wegen der Darlehen von Studierendenverbänden massiv kritisiert. Der fzs (freier zusammenschluss der student*innenschaften) fordert den Rücktritt der Ministerin: „Insgesamt bedeutet das Darlehen ein Versagen des Sozialstaats gegenüber den Studierenden. Es darf nicht sein, dass sie sich verschulden müssen, um Miete und Essen zu bezahlen“, erklärte Amanda Steinmaus aus dem fzs-Vorstand. Sowohl der Darlehensbetrag von 650 Euro pro Monat als auch der Nothilfefonds insgesamt seien beispielsweise wegen hoher Mietpreise zu niedrig: „Es ist ein Witz“, so Steinmaus.

„100 Millionen Euro da rein zu stecken, finde ich schon sehr großzügig“

Auch von Nadia Galina, hochschulpolitischer Sprecherin vom Bund Ausländischer Studierender (BAS), gibt es Kritik. Sie verweist auf restriktive Aufenthaltsbedingungen internationaler Studierender (akduell berichtete), etwa dass sie nur 120 Tage im Jahr arbeiten dürfen: „Illegal arbeiten müssen statt studieren, um seine Schulden zurückzahlen zu können“. Das wäre in letzter Konsequenz das Programm von Ministerin Karliczek, so Galina.

„Großzügige“ Ministerin

Die zuständige Bildungsministerin Karliczek erklärte auf der Pressekonferenz, sie wolle verhindern, „dass die Corona-Pandemie Studierende in den Abbruch des Studiums treibt“. Auf Nachfrage einer ARD-Journalistin erklärte sie: „100 Millionen Euro da rein zu stecken [Anm. d. Red: in den Notfallfond], finde ich schon sehr großzügig“. DSW und die Studierendenverbände hatten statt eines Darlehens die elternunabhängige Öffnung des BAföGs gefordert. Karliczek hält jedoch an der elternabhängigen Studienfinanzierung fest. DSW-Pressesprecher Grob erklärt: „Im BAföG-Topf sind noch 900 Millionen Euro übrig. Viele Eltern sind auch von der Krise betroffen und können ihre Kinder nicht mehr so unterstützen wie vorher“.

Derzeit ist unklar, wie viele Studierende von finanzieller Not und Jobverlust betroffen sind. Klar ist, dass rund eine Millionen Studierende laut Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks „auf eigenen Verdienst zur Bestreitung des Lebensunterhaltes angewiesen“ sind; 94.000 ausländische Studierende ebenfalls. Geht man davon aus, dass die Hälfte dieser Studierenden betroffen ist, würden die 100 Millionen Euro für den Nothilfefonds der Studierendenwerke pro Person eine einmalige Zahlung von rund 180 Euro hergeben. Bei 225.000 Betroffenen wären es rund 450 Euro.

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