Zeitungsstatut der Studierendenschaft Universität Duisburg-Essen
Inhalt
§ 1 Grundsätze der Zeitung
§ 2 Konzept der Zeitung
§ 3 Redaktion, redaktionelle Arbeit und Vergütung
§ 4 Neueinstellungen und Entlassungen
§ 5 Herausgeber der Zeitung
§ 6 Verteilung der Zeitung
§ 7 Evaluation
§ 8 Änderung des Statuts
§ 9 Inkrafttreten des Statuts
§ 1 Grundsätze der Zeitung
(1) Die Zeitung akduell berichtet im Allgemeinen über soziale, kulturelle und (hochschul)politische Geschehnisse sowohl regional als auch überregional und im Speziellen über Sachverhalte (zum Beispiel: Forschung, Hochschulsport und kulturelle Aktivitäten am Campus) an der Universität Duisburg-Essen. Hierbei sollen beide Campusse möglichst gleichwertig berücksichtigt werden. Sie unterstützt mit ihrer Berichterstattung Initiativen und Gruppen, deren Ziele denen der Satzung der Studierendenschaft entsprechen, insbesondere den in §2, 1-9 formulierten Aufgaben. Die Zeitung berichtet regelmäßig über die Arbeit, Situationen und Auseinandersetzungen in den hochschulpolitischen Gremien und Veranstaltungen der studentischen und akademischen Selbstverwaltung und schafft so eine Informationsgrundlage für Studierende. In ihrer Berichterstattung soll die Redaktion die Positionen der hochschulpolitischen Listen, Fachschaften, studentischen und akademischen Gremien kritisch und ausgewogen berücksichtigen. Die akduell ist inhaltlich unabhängig von allen hochschulpolitischen Gremien, Listen, Fachschaften und frei in jeglicher Berichterstattung unter Berücksichtigung journalistischer Standards des Pressekodex des Presserats und literarischer Stile.
(2) Die akduell verpflichtet sich zu einer antidiskriminierenden und inklusiven Berichterstattung. Die Redaktion bemüht sich um eine allgemeinverständliche, sensible Sprache und meidet Fachsprachen, wo sie nicht notwendig sind. Texte der akduell sind in einer nicht-binären geschlechtergerechten Sprache zu formulieren. Die Art und Weise wird von der Redaktion im Konsens und einheitlich festgelegt.
(3) Zur Gremienberichterstattung gehört eine regelmäßige journalistische Aufbereitung von unter anderem Debatten und Sachverhalten im Studierendenparlament, dem Allgemeinen Studierendenausschuss, dem Senat, sowie der Fachschaftenkonferenz der Universität Duisburg-Essen.
§ 2 Konzept der Zeitung
(1) Die akduell ist eine online sowie im Print erscheinende studentische Zeitung.
(2) Die akduell berichtet durchgehend in digitalen Formaten auf der Webseite und Social-Media-Kanälen und setzt somit den Schwerpunkt auf die direkte Kommunikation und den Austausch mit Studierenden. In Video-, Bild- und Textbeiträgen vermittelt die Zeitung die in §1 der Satzung festgelegten Grundsätze der Berichterstattung und bezieht sich auf das Hochschulgesetz §53, (2). Social Media und die Homepage der akduell werden für die Informationsvermittlung als primäre Kanäle genutzt. Die monatliche Print-Ausgabe schafft eine Präsenz an den Campussen, Studierendenheimen der Universität Duisburg-Essen und darüber hinaus ausgewählten (studentischen) Auslagestellen im Ruhrgebiet.
(3) Die akduell erscheint einmal im Monat als 20-seitige Monatszeitung, mit Ausnahme der 12-seitigen Januarausgabe mit einer Auflagenhöhe von bis zu 6.000 Exemplaren. In ihr erscheinen bereits online veröffentlichte Artikel – gegebenenfalls aktualisiert – sowie speziell für die Printausgabe produzierte Artikel über die in §1 (1) des Zeitungsstatutes aufgeführten Themenbereiche.
§ 3 Redaktion, redaktionelle Arbeit und Vergütung
(1) Die akduell-Gesamtredaktion besteht aus zehn Redakteur*innen, die gleichberechtigt sind. Die Redaktion soll geschlechtergerecht besetzt sein, der Frauenanteil und all jener, die sich nicht dem binären Geschlechtersystem zuordnen, muss zusammen mindestens 50 Prozent betragen. Die Redaktion soll möglichst divers besetzt sein. Um eine studentische Perspektive zu ermöglichen, sollen die Redaktionsmitglieder möglichst an einer Universität eingeschrieben sein, vorzugsweise der Universität Duisburg-Essen.
(2) Die Redaktion trifft alle Entscheidungen konsensual, also auch Entscheidungen über die Besetzung der Redaktion einer Ausgabe, über die Themen und Artikelauswahl sowie die Veröffentlichung der Artikel. Das Konsensprinzip beinhaltet nicht, dass die Redakteur*innen vollinhaltlich und persönlich jedem Artikel zustimmen müssen. Das Konsensprinzip beinhaltet ein Vetorecht.
(3) Ein*e AStA-Referent*in übernimmt die Rolle der Projektkoordination. Die Projektkoordination ist innerhalb der Redaktion nicht stimmberechtigt. Die Projektkoordination ist verantwortlich für den Kontakt zwischen der Redaktion und dem AStA zwecks organisatorischer Absprachen. Die Projektkoordination kümmert sich zum Beispiel um den Kontakt zur Druckerei (ausgenommen sind redaktionelle Tätigkeiten), zu den Verteiler*innen und schickt Ausgaben ans Uni-Archiv.
(4) Die Produktion der Monatszeitung findet einmal im Monat statt. Für die Produktionssitzung, die in zwei Schichtdiensten unterteilt ist, erhalten alle teilnehmenden Redakteur*innen ein Honorar in Höhe von je 70 Euro.
(5) Alle Redaktionsmitglieder nehmen an einer wöchentlich stattfindenden dreistündigen Redaktionssitzung teil, auf der Artikel, Videos, Fotos und die Monatszeitung besprochen und geplant werden. Für die Teilnahme an der Sitzung erhalten die Redakteur*innen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 Euro.
(6) Die Redakteur*innen erhalten ein Zeichenhonorar in Höhe von 0,01 Euro pro veröffentlichten Zeichen inklusive Leerzeichen.
(7) Pro Artikel erhalten Redakteur*innen ein Honorar in Höhe von 20 Euro für Bildmaterial. Foto-Strecken (ab 7 Fotos) werden mit einem Honorar in Höhe von 70 Euro vergütet.
(8) Produzierte Videobeiträge ab 2 Minuten Länge werden mit einem Honorar von 80 Euro vergütet.
(9) Wöchentlich sind drei Redakteur*innen mit den Aufgaben der Online-Redaktion betraut. Sie lesen Artikel Korrektur, pflegen sie auf der Homepage ein, verwalten die Online- und Kommunikationskanäle der akduell. Dafür erhalten sie ein Honorar von je 60 Euro pro Wochenschicht.
(10) Jede Woche (in der vorlesungsfreien Zeit jede zweite Woche) erscheint ein Comic, der mit 70 Euro vergütet wird. Über die Besetzung der*des Comic-Zeichner*in entscheidet die Redaktion.
(11) Auch Gastautor*innen stehen die in §3 festgehaltenen Honorarsätze zu.
(12) Für die Verteilung der Akduell Printausgabe werden pro Stunde 12,00 Euro vergütet.
§ 4 Neueinstellungen und Entlassungen
(1) Eine Besetzungskommission entscheidet über die Neueinstellung von Redakteur*innen. Die Kommission besteht aus neun stimmberechtigten Mitgliedern. Die vier Listen aus dem Studierendenparlament, die Vertreter*innen in die Kommission schicken können, werden mittels Hare-Niemeyer-Verfahren bestimmt. Diese ernennen je ein Kommissionsmitglied. Drei Kommissionsmitglieder werden durch die Fachschaftenkonferenz und zwei Personen von der Redaktion benannt. Die Projektkoordination lädt zum Kommissionstreffen ein.
(2) Sind Stellen in der Redaktion frei, muss die akduell diese öffentlich ausschreiben. Die Ausschreibung muss mindestens 31 Kalendertage laufen und wird einmal in der Print-Ausgabe und auf den Online-Kanälen mindestens vier mal geteilt werden. Die Kommission entscheidet, welche Bewerber*innen zu einem Vorstellungsgespräch der Kommission eingeladen werden.
(3) Die Besetzungskommission strebt Konsensentscheidungen an. Sind diese nicht zu erreichen, wird mit einfacher Mehrheit aller Kommissionsmitglieder abgestimmt.
(4) Redakteur*innen werden als selbstständige Journalist*innen mit einem Honorar-Rahmenvertrag beauftragt, mit einer Laufzeit bis zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres. Sollten die Redakteur*innen darüber hinaus ihren Rahmenvertrag verlängern wollen, wird dieses auch verlängert. Ausnahmen werden in § 4, (5) geregelt.
(5) Sollte ein Redaktionsmitglied den Aufgaben nicht nachkommen oder den Grundsätzen des Zeitungsstatutes widersprechend handeln, so hat die Redaktion in absoluten Härtefällen das Recht, diese von redaktionellen Pflichten zu entbinden und an diese Person keine Aufträge mehr zu vergeben. Bei diesen Entscheidungen gilt nicht das Konsens-prinzip und es gibt kein Vetorecht. Es entscheiden qualifizierte Mehrheiten.
§ 5 Herausgeberschaft der Zeitung
(1) Der Herausgeber der akduell ist der AStA-Vorsitz.
§ 6 Verteilung der Zeitung
(1) Die Verteiler*innen schließen einen Arbeitsvertrag mit dem AStA.
(2) Die AStA-Vorsitz ist Ansprechpartner*in für die Verteiler*innen.
§ 7 Evaluation
(1) Das Konzept, die Auflagenhöhe und die Honorare der akduell-Redakteur*innen sollen regelmäßig von drei von der Fachschaftenkonferenz benannten Personen, jeweils einer Vertreter*in jeder im Studierendenparlament vertretenen hochschulpolitischen Liste und drei Mitgliedern der Redaktion in einer Kommission evaluiert werden. Die Kommission soll sich dazu an den Standards der Gesellschaft für Evaluation e. V. orientieren.
§ 8 Änderung des Statuts
(1) Dieses Statut kann nur mit 2/3-Mehrheit der Mitglieder des Studierendenparlaments verändert werden.
§ 9 Inkrafttreten des Statuts
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Genehmigung durch das Rektorat und der Veröffentlichung im „Verkündungsblatt - Amtliche Mitteilungen der Universität Duisburg-Essen“ in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studierendenparlaments der Universität Duisburg-Essen vom 21.02.2019 sowie der Zustimmung des Rektorats vom 22.05.2019.
Duisburg und Essen, den 24. Mai 2019
Für den Rektor der Universität Duisburg-Essen
Der Kanzler
Dr. Rainer Ambrosy
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Den bisherigen Bearbeitungsverlauf des Zeitungsstatutes der Studierendenschaft könnt ihr hier nachvollziehen: