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Verhütungsmittel sind teuer. Besonders belasten die Kosten Menschen, die in Armut leben. Dazu gehören oft auch Studierende. Der Rat der Stadt Duisburg folgt nun dem Vorbild anderer Städte und stellt 2019 insgesamt 50.000 Euro zur Verfügung, um die Kosten von Verhütungsmitteln teilweise zu übernehmen. Wir haben für euch das Konzept durchgesehen sowie mit Melanie Klaus vom Gesundheitsamt gesprochen und tragen für euch die wichtigsten Informationen in zehn Fragen zusammen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Laut Konzept des Sonderfonds sind alle Personen ab dem 20. Lebensjahr berechtigt, die seit mindestens sechs Monaten in Duisburg wohnen und das mit einer Meldebestätigung nachweisen können. Sie müssen außerdem einen gültigen Krankenversicherungsschutz und ein geringes Einkommen haben.
Was ist ein geringes Einkommen?
Ein geringes Einkommen lehnt sich an die Leistungen des Arbeitslosengeldes II an, bei dem der Regelbedarf im Monat derzeit 424 Euro für eine alleinstehende Person beträgt. Abweichungen vom Sozialgesetzbuch II in Höhe von 10 Prozent sind möglich. Zum Beispiel bei Auszubildenden und Studierenden sowie Bezieher*innen von BAföG oder Leistungen nach dem sogenannten Asylbewerberleistungsgesetz.
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Seit der Einführung von Hartz IV übernimmt das Sozialamt keine Kosten mehr für Verhütung. Es gibt lediglich eine Pauschale für „Gesundheitspflege“ – pro Monat seit dem 1. Januar 2018 sind das gerade einmal 17,91 Euro. Zu wenig für Verhütung und sonstige rezeptfreie Medikamente.
Welche weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
„Außerdem muss eine besondere soziale Notlage vorliegen. Etwa wenn die Frau kurz aufeinanderfolgende Geburten hatte und deshalb erschöpft ist. Aber auch gesundheitliche Gründe gehören dazu“, erklärt Melanie Klaus aus dem Beratungs- und Therapiezentrum der Stadt Duisburg.
Gesundheitliche Gründe wären zum Beispiel, wenn eine weitere Schwangerschaft medizinisch ein Risiko wäre oder psychische und Suchterkrankungen. Laut Konzept der Stadt sind auch Familien, die bereits Jugendhilfeleistungen erhalten oder erhalten werden sowie Familien mit einer hohen Anzahl von Kindern mit Unterstützungsbedarf fondsberechtigt. Auch ungewollte Geburten oder Schwangerschaftsabbrüche sowie schwierige Lebenslagen wie Überschuldung und Arbeitslosigkeit begründen eine Notlage. „Häufig ist es der Erfahrung nach aber ein Gesamtpaket aus Notlagen“, erklärt Klaus.
Wer entscheidet wo über die Gelder?
Die Stadt stellt die Mittel aus dem Fonds fünf Beratungsstellen in Duisburg zur Verfügung: „Das sind Pro Familia, die Caritas, die Evangelische Beratungsstelle, Haus und Hof und wir hier im Gesundheitsamt“, erklärt Klaus. Bei diesen Stellen kann ein Antrag im Rahmen einer Beratung gestellt werden. Ob die Person berechtigt ist, Unterstützung aus dem Verhütungsmittelfonds zu erhalten, entscheiden also die Mitarbeitenden der Beratungsstellen in Einzelfallentscheidungen.
Wie läuft das ab, wenn ich berechtigt bin?
„Wenn eine Frau sich um Unterstützung aus dem Topf bemüht, erstellt der zuständige Arzt zunächst eine medizinische Begründung für das jeweilige Verhütungsmittel sowie einen Kostenvoranschlag“, erklärt Melanie Klaus. Die Gelder werden bei positiver Entscheidung nicht an die Person ausgezahlt sondern „die Beratungsstellen stellen dann ein Bestätigungsformular für die Kostenübernahme an den Arzt aus.“
„Beim Fonds geht es vor allem aber auch darum, dass die Frau die Verhütung selbst machen kann.“
Wann geht es los?
Beschlossen wurde der Fonds im Stadtrat Ende November 2018 unter der Drucksache 18-1132, die im Ratsinformationssystem einsehbar ist. „Wir hoffen, dass es im Februar los geht: entweder am 1. oder 15. des Monats“, so die Gesundheitsamtsberaterin.
Werden denn alle Kosten übernommen?
Nein. Alle Verhütungsmittel haben laut Fonds einen sogenannten „Eigenanteil“, den diejenigen, die gefördert werden, dann selbst zahlen müssen. Das ist kritisierbar, geht man ja schon davon aus, dass die Menschen sich in einer wirtschaftlichen Notsituation befinden: „Die Eigenanteile dienen dazu, die Bereitschaft und Notwendigkeit der Verhütung mit heranzuziehen. Damit etwa eine Spirale nicht kurze Zeit später einfach wieder gezogen wird - das kennt man aus anderen Städten mit Verhütungsmittelfonds“, erklärt Klaus vom Gesundheitsamt.
Welche Verhütungsmittel werden denn gefördert und wie hoch ist der Eigenanteil?
Gefördert werden der selbst einsetzbare NuvaRing, die Verhütungspflaster Evra sowie die Dreimonatsspritze. Alle drei sind hormonelle Verhütungsmittel und haben einen Eigenanteil von 20 Euro. Außerdem werden die nicht-hormonellen Kupferketten und Kupferspiralen sowie die dauerhaft von den Ärzt*innen eingesetzte Hormonspirale gefördert. Bei diesen drei langfristigen und teureren Verhütungsmitteln liegt der Eigenanteil bei 50 Euro. Zuletzt werden in besonders begründeten Fällen Sterilisationen unterstützt. Der Eigenanteil liegt bei 50 bis 100 Euro.
Warum werden diese Verhütungsmittel gefördert und keine anderen?
Ein Blick auf die Verhütungsmittel zeigt: Es wird vor allem jene Verhütung gefördert, die auf Menschen mit einem Uterus – häufig Frauen – abzielt. Menschen mit Penis können sich lediglich gefördert sterilisieren lassen. Warum ist das so? „Beim Fonds geht es vor allem aber auch darum, dass die Frau die Verhütung selbst machen kann. Also um Selbstbestimmung: Wenn eine Frau einen Abbruch oder eine Geburt erleben muss, obwohl sie die Kontrolle über die Verhütung hatte, lässt sich das anders ertragen, als wenn es am Fehlverhalten eines Partners lag“, so die Beraterin Klaus.
Die Stadt Duisburg legt diesen Fonds auch auf, um in Zeiten von knappen kommunalen Kassen soziale Folgekosten zu vermeiden.
Außerdem fällt auf: Zwei häufig verwendete Verhütungsmittel fehlen. Das Kondom und die Anti-Baby-Pille. Die Pille sei schwierig in der Anwendung, wenn sie beispielsweise vergessen wird. Zum Kondom sagt Beraterin Klaus: „Der Grund ist, dass das Kondom ein sehr unsicheres Verhütungsmittel ist - etwa wenn es sehr spät oder überhaupt nicht angewendet wird. Wir haben Verhütungsmittel im Repertoire, die zuverlässiger sind, wenn die Lust groß ist.“
Beim Fonds geht es vor allem um die Vermeidung von ungewollten Schwangerschaften, nicht um die Vermeidung von sexuell übertragbaren Krankheiten. So heißt es auch in der Beschlussvorlage des Rates: „(...) mittel- und langfristig [können] dadurch erhebliche größere finanzielle Investitionen und Betreuungsmaßnahmen für Alleinerziehende und Familien in finanziell und psychosozial belasteten Situationen reduziert und verhindert werden.“ Heißt anders gesagt: Die Stadt Duisburg legt diesen Fonds auch auf, um in Zeiten von knappen kommunalen Kassen soziale Folgekosten zu vermeiden, die sie sonst ohnehin zum Beispiel über die Sozialämter (mit-)tragen müsste.
Werden die Mittel reichen?
„Wir wissen noch nicht, wie viele Frauen den Fonds in Anspruch nehmen werden, gehen aber davon aus, dass wir mit den Mitteln gut haushalten werden müssen, damit sie bis zum Ende des Jahres reichen“, sagt Klaus vom Gesundheitsamt im Gespräch mit der akduell. Durch den Eigenanteil sollen noch weitere Frauen erreicht werden.