Studentische Monatszeitung für Duisburg, Essen und das Ruhrgebiet

HOCHSCHULPOLITIK

Senatssitzung der UDE: Warum es keine Freiversuche geben wird

Im Wintersemester 2022/23 wird es keine Freiversuche an der UDE geben [Foto: Julika Ude]
05.03.2023 12:15 - Julika Ude

Studentische Vertreter:innen der Universität Duisburg-Essen (UDE) arbeiten seit Januar 2023 an Plänen zur Umsetzung von Freiversuchen. Auf der letzten Senatssitzung konfrontieren sie die Universitätsleitung mit offen gebliebenen Fragen: Warum nimmt das Rektorat rechtliche Unsicherheit beim Erlass der Abmeldefrist für Prüfungen in Kauf – nicht aber bei der Umsetzung eines Vorschlags für Freiversuche? Was das Rektorat entgegnet und die Vertreter:innen für die Zukunft fordern.

In der Senatssitzung vom 13. Januar 2023 forderten die Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der UDE Frauke Pohlschmidt (GHG) und studentische Senatsmitglieder wie Leonie Hecken (Juso HSG) vom Rektorat Freiversuche. Sie sollen die Folgen des Hackerangriffs im November 2022 für Studierende kompensieren. 

Prof. Stefan Rumann, Prorektor für Studium, Lehre und Bildung an der UDE verwies auf die fehlende rechtliche Grundlage für eine Freiversuchsregelung in der Prüfungsphase des Wintersemesters 2022/23. In den vergangenen Jahren war die Regelung durch die Corona-Epidemie-Hochschulverordnung (CEHVO) rechtlich möglich. Diese Grundlage gebe es laut dem Prorektor zu dem jetzigen Zeitpunkt nicht mehr (ak[due]ll berichtete). 

AStA-Vorsitz Frauke Pohlschmidt und Milane Hoffmann (Juso HSG) sowie Senatsmitglied Leonie Hecken arbeiteten seit der Senatssitzung im Januar konkrete Pläne aus, um die rechtliche Grundlage für Freiversuche, einen zusätzlichen Prüfungstermin und die Streichung der Begrenzung von Prüfungswiederholungen zu legen (ak[due]ll berichtete). Auch nachdem Prof. Rumann veröffentlichte, dass er als Kompromiss statt Freiversuche mit den Studiendekan:innen einen Beschluss zum Erlass der Abmeldefrist für Prüfungen fasste, hielt der AStA weiterhin an seinen Forderungen fest. 

CEHVO doch noch gültig

Um die Streichung begrenzter Prüfungswiederholungen umzusetzen, muss ein entsprechender Änderungsantrag der Rahmenprüfungsordnung unter anderem durch die Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung (KLSW) an der UDE beschlossen werden. Bei der Kommissionssitzung am 27. Januar 2023 stellte Leonie Hecken Anträge zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge.

Die Begrenzung der Wiederholungsversuche für Prüfungen soll dadurch aufgehoben und ein weiterer Prüfungstermin soll Studierenden angeboten werden. Wegen einer zu umfangreichen Diskussion darüber, wurde kein Beschluss gefasst und die Anträge wurden auf die nächste Sitzung vertagt. Hecken und der AStA-Vorsitz überarbeiten sie derzeit, um die Anträge den notwendigen Gremien in Zukunft erneut zu präsentieren.

Hecken entkräftete außerdem das Argument, das seit Januar von Seiten des Rektorats gegen die Freiversuche angeführt wurde. Auf der Senatssitzung am 03. Februar 2023 legt sie dar: „Wie wir festgestellt haben, war das Argument, mit dem wir in der letzten Senatssitzung abgespeist wurden, schlichtweg falsch. Es wurde gesagt, dass die Corona-Epidemie-Hochschul-Verordnung, die in Corona Zeiten die Freiversuche geregelt hat, ausgelaufen sei, und deshalb die Durchsetzung von Freiversuchen [auf dieser Grundlage] nicht möglich wäre.“

Entgegen dieser Aussage sei die CEHVO des Landes NRW noch gültig. Das habe eine Mitarbeiterin des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft, die für die landesweite Umsetzung der CEHVO zuständig sei, an Hecken herangetragen.
Leonie Hecken leitete bereits vor der Senatssitzung den Vorschlag an das Rektorat weiter, eine Freiversuchsregelung mit der CEHVO zu begründen. Wegen rechtlicher Bedenken seitens des Justiziariats lehnte das Rektorat diesen Vorschlag ab. Auf der Senatssitzung fordert Hecken eine Begründung.

Erlass der Abmeldefrist für Prüfungen ohne rechtliche Sicherheit beschlossen

Herr Meinen, Kanzler der UDE, erklärt: „Es ist ein Mitarbeiter des Ministeriums, der diese Meinung geteilt hat. Ich halte diese Auskunft für schlicht falsch.“ Wende man die Verordnung auf die Situation nach der Cyberattacke an, so entferne man sich von der Zweckbestimmung der Verordnung. Meinen halte es nicht für rechtmäßig, die Regelung zu möglichen Freiversuchen aus der CEHVO einzeln zu betrachten und auf einen anderen Sachverhalt als die Corona-Pandemie anzuwenden.

Daraufhin verweist die studentische Vertreterin Hecken auf die Regelung zum Erlass der Abmeldefrist für Prüfungen, die keine rechtliche Grundlage habe (ak[due]ll berichtete), aber trotzdem von dem Rektorat beschlossen wurde: „Warum kann das Rektorat eine rechtlich nicht sichere Regelung verabschieden, aber bei einem anderen, von der Studierendenschaft vorgetragenen […] Lösungsvorschlag, sträubt es sich mit Händen und Füßen?“. 

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Von Selome Abdulaziz in Hochschulpolitik
 

Frau Wasmer, vom Dezernat Studierendenservice, Akademische und hochschulpolitische Angelegenheiten der UDE, erläutert, dass der Erlass der Abmeldefrist ihrer Meinung nach ein geringes juristisches Risiko bürge. „Das Risiko, dass dieser Beschluss zu gehaltvollen Klagen führen könnte, geht meiner Meinung nach gegen null. Das ist ein großer Unterschied zum Thema Freiversuche.“ Kanzler Meinen weist darauf hin, dass es bezüglich der Freiversuchsregelung während der Corona Pandemie erhebliche Bedenken von Studierenden gegeben habe.

„Man hat in Kauf genommen, dass wir einen Aufwand betreiben, von dem das Rektorat wusste, dass er ins Leere läuft.“

Auf diese Erläuterung hin wird Heckens Anfrage auf der Senatssitzung geschlossen. Sie kündigt eine persönliche Erklärung* zu der Senatssitzung an, in der sie später unter anderem eine mangelhafte Kommunikation von Seiten des Rektorats kritisiert: „Die Rektorin [reagierte] weder auf die Kontaktversuche der studentischen Vertretung, noch bot sie das direkte Gespräch an. Die Kommunikation lief ausschließlich über den Prorektor [Prof. Rumann].“

Darüber hinaus beklagt sie, dass zu Beginn der Debatte seitens des Rektorats lediglich die fehlende rechtliche Grundlage als Hindernis der Freiversuchsregelung kommuniziert worden sei. Nachdem der AStA-Vorsitz und sie Vorschläge für eine rechtmäßige Umsetzung präsentierten, seien neue Einwände vom Rektorat genannt und aus Heckens Sicht unzureichend erläutert worden. „Man hat bewusst in Kauf genommen, dass wir einen immensen Aufwand betreiben, von dem das Rektorat wusste, dass er ins Leere läuft“, so Hecken.

Auf Anfrage der ak[due]ll schreiben Rektorin Prof. Albert und Prorektor Prof. Rumann dazu unter anderem: „Wir bedauern sehr, dass Frau Hecken den in ihrer Erklärung geschilderten Eindruck gewonnen hat.” Der Wunsch nach Freiversuchen sei lediglich ein Teil der Rückmeldungen der Studierendenschaft gewesen, die das Rektorat erhalten habe. Zu einer Freiversuchsregelung habe es in der Studierendenschaft und der gesamten Universität verschiedene Meinungen gegeben.

„Verständlicherweise haben die verschiedenen Statusgruppen und Mitglieder unserer Universität unterschiedliche Bedürfnisse und Vorstellungen davon, welche Maßnahmen bei der Behebung der Folgen des Cyberangriffes ergriffen werden sollten.”, so Rektorin Albert und Prorektor Rumann. Sie seien dankbar für die „vielen konstruktiven Beiträge”. Die Diskussion sei Ausdruck unserer demokratischen Kultur.

*Das hochschulöffentliche Protokoll der Senatssitzung vom 03. Februar 2023 kann nach der nächsten Senatssitzung am 03. März samt der persönlichen Erklärung bei Herrn van den Boom angefragt werden.

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