HOCHSCHULPOLITIK
Der Senat der Universität Duisburg-Essen (UDE) hat in seiner Sitzung am Freitag, 6. Juli, eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Hochschulgesetzes verabschiedet. Neben Lob für die Abschaffung von Rahmenvorgaben des Wissenschaftsministeriums, kritisiert der Senat Rückschritte bei der studentischen Mitbestimmung. Eine Diskussion gab es um die Zivilklausel.
Mit einer Nein- und 16 Ja-Stimmen hat der Senat ein Schreiben an das Wissenschaftsministerium verabschiedet. Darin begrüßt das Gremium, dass es für die Hochschulen mehr Unabhängigkeit vom Ministerium geben soll. Besonders in der Kritik standen bis Dato Gesetzesänderungen aus dem Jahr 2014 durch die Landesregierung aus SPD und Grünen.
„Wir setzen uns damit für die Freiheit aller ein.“
„Mit den 2014 neu eingeführten ministeriellen Instrumenten der ‚Rahmenvorgaben‘, insbesondere zu Wirtschaftsführung, Personalverwaltung, Haushalts- und Wirtschaftsangelegenheiten […] sind wesentliche Bestandteile universitärer Selbstverwaltung und Eigeninitiative einer umfassenden ministeriellen Steuerung und Kontrolle unterworfen worden“, heißt es in der Stellungnahme. Der Senat begrüße, dass im vorliegenden Entwurf der Landesregierung aus CDU und FDP die Streichung der Instrumente vorgesehen ist.
Eine Frage der Haltung
In der Kritik stehen Änderungen, die maßgeblich die Studierenden der Hochschulen betreffen. Dass den Hochschulen die Möglichkeit eingeräumt werden soll, die Einteilung des Senats in vier Gruppen und die Studienbeiräte abzuschaffen, lehnt der Senat an der UDE ab. Das Zusammenwirken der vier Mitgliedergruppen und eine „partnerschaftliche und respektvolle Einbeziehung aller vier Statusgruppen in die inneruniversitären Entscheidungsprozesse“ sei von großem Wert.
Wer sitzt im Senat?
In den Senat werden jährlich vier studentische Vertreter*innen gewählt. Im Zweijahres-Rhythmus werden dreizehn Professor*innen der Fakultäten, vier Vertreter*innen der akademischen Mitarbeiter*innen und vier Mitarbeiter*innen der Technik und Verwaltung gewählt. Diese Einteilung in vier Gruppen nennt sich Viertelparität und sichert den nicht-professoralen Statusgruppen der Hochschulen mehr Mitbestimmung.
Gemeinsam besprechen die Statusgruppen verschiedene Anliegen, etwa zu Änderungen in der Grund- und/oder Einschreibeordnung. Berichte gibt es dort vom Rektorat, etwa zu Studium und Lehre, Verwaltung und Organisation oder zum Beispiel von verschiedenen Kommissionen, die sich zu Sachfragen wie etwa Datenschutz oder Gleichstellung treffen.
Auch die Zivilklausel, die Forschung für militärische Zwecke unterbinden soll, soll nach dem mehrheitlichen Willen des Senats im Gesetz erhalten bleiben. Zwei Professoren aus den Ingenieurswissenschaften, Andreas Czylwik und Jürgen Ziegler, lehnten den Erhalt jedoch ab. Czylwik will auch ausdrücklich gemeinsam mit und für die Bundeswehr forschen: „Die Zivilklausel könnte implizieren, dass man keine gemeinsame Forschung mit der Bundeswehr machen könnte und da gibt es ja durchaus auch zivile Forschungszwecke“, so der Professor. Ziegler kritisierte, dass die Definitionen von oben nach unten diktiert worden seien. „Wir sollten uns die Freiheit belassen, das in unsere eigene Grundordnung zu schreiben“, erklärte er.
Dagegen hielten die studentische Senatorin Aylin Kilic (Grüne Hochschulgruppe) und die Professorin Ute Schmiel aus der Fakultät der Wirtschaftswissenschaften. In der Stellungnahme ginge es vor allem um den gesellschaftlichen Auftrag, so Schmiel. Dort heißt es: „Im Verhältnis der Hochschule zur Gesellschaft sieht der Senat die Bedeutung der Einbindung grundlegender universitärer Fragen in den gesellschaftlichen Diskurs.“ Es gehe um grundlegende Wertfragen, die zur Debatte stellen müssten: „Was ist zulässige Forschung?“ Zudem sei die Zivilklausel nur in der Grundordnung, weil sie zuvor vom Gesetzgeber vorgegeben wurde, erklärte Schmiel.
Keine Studienverlaufsvereinbarungen
Kilic schloss sich dem an und ergänzte: „Wenn mit der Bundeswehr geforscht wird, dann kann man nicht gewährleisten, dass diese Mittel nicht nur zur ‚Verteidigung‘ eingesetzt werden.“ Mit einer Zivilklausel würde niemandem eine Freiheit genommen. „Wir setzen uns damit für die Freiheit aller ein“, so Kilic.
Keinen Streit gab es beim letzten Punkt der Stellungnahme. Der Senat lehnt darin Studienverlaufsvereinbarungen zwischen Hochschulen und Studierenden ab und spricht sich auch gegen vorgesehene Verpflichtungen zu Eignungstests aus. Studienverlaufsvereinbarungen könnten die Exmatrikulation zur Folge haben und werden auch von der Verwaltung der UDE wegen des immensen Aufwandes abgelehnt. Zudem verstehe der Senat „die Universität als einen Ort, der (auch) Eigenverantwortung fördern und fordern soll.“ Da würden Studienverlaufsvereinbarungen und Eignungstests nicht zusammen passen, so die Stellungnahme.