Studentische Monatszeitung für Duisburg, Essen und das Ruhrgebiet

HOCHSCHULPOLITIK

Paragraph 219a: Gerichtsstreit um Abtreibungsgegner

(Symbolbild: dpe)

24.12.2018 11:00 - David Peters

 

Ein Mathematikstudent der Universität Duisburg-Essen (UDE) klagt gegen Buzzfeed News. Der Grund: Die Nachrichtenseite nannte den vollständigen Namen des Studenten, der hobbymäßig Frauenärzt*innen anzeigt, die Abtreibungen anbieten.

Über Yannic H. ist nicht viel bekannt:er soll aus Kleve stammen und an der UDE Mathematik studieren. H. ist Abtreibungsgegner und hat mehrere Ärzt*innen angezeigt, die nach seiner Definition gegen Paragraph 219a des Strafgesetzbuches verstoßen. Der Paragraph 219a verbietet in Deutschland die öffentliche Information für Schwangerschaftsabbrüche und soll nach dem Strafgesetzbuch ein Werbeverbot darstellen (akduell berichtete). 

In einem Interview mit der taz äußerte H., der sich dort „Markus Krause“ nannte, dass er an Wochenenden im Internet nach Ärzt*innen suche, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. „Ich mache das jetzt seit gut drei Jahren und habe, würde ich mal schätzen, 60 bis 70 Anzeigen erstattet. Das ist halt so mein Hobby“, erklärte er. Darunter soll auch die deutschlandweit bekannte Frauenärztin Kristina Hänel sein, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil sie nach Ansicht des Gerichts für Schwangerschaftsabbrüche wirbt und somit gegen 219a verstoße. Der Paragraph kommt nach aus der Zeit des Nationalsozialismus und wurde seitdem nicht verändert.

BuzzFeed siegt vor Gericht gegen Abtreibungsgegner Yannic Hendricks

Das Landgericht Düsseldorf entschied, dass BuzzFeed News den vollständigen Namen des Studenten nennen darf.
 

Die Seite Buzzfeed News berichtete anschließend über H. und nannte dabei seinen vollen Namen und begründete dies: „BuzzFeed News hat sich entschlossen, den Namen von H. (Anm. d. Red.: Nachname im Klartext ungekürzt) öffentlich zu machen, da er sich aus eigenem Willen in die Öffentlichkeit begibt, in exponierter Form an der kontroversen Debatte um den Paragrafen 219a mitwirkt und dabei sogar Interviews gibt, wenn auch in anonymisierter Form.“ Darauf hin wollte Yannic H. eine Unterlassung erwirken und so sollte es vergangene Woche zum Showdown vor dem Düsseldorfer Landgericht kommen. Das Landgericht will jedoch erst am 19. Januar ein Urteil fällen.

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