HOCHSCHULPOLITIK
Seit dem 23. April gilt in Deutschland ein neues Infektionsschutzgesetz mit einer bundesweiten Corona-Notbremse. In diesem Gesetz wurden erstmals die Hochschulen beachtet und Regelungen festgehalten. Der freie Zusammenschluss von Student*innenschaften (fzs) sieht das als guten ersten Schritt, fordert jedoch noch mehr flächendeckende Regelungen und Hygienekonzepte an den Hochschulen.
Das neue Infektionsschutzgesetz in Deutschland greift seit dem 23. April und sieht in Landkreisen und kreisfreien Städten ab einem Inzidenzwert über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Notbremse vor. Wenn dieser Fall eintritt, werden weitere Corona-Maßnahmen getroffen, um die dritte Welle, in der sich Deutschland momentan befindet, abzuschwächen. Auch die Regelungen für die Hochschulen wurden erstmals festgehalten.
Ab einer Bundesinzidenz von 165 an drei aufeinander folgenden Tagen sollen Hochschulen in Zukunft geschlossen werden, sprich kein Präsenzunterricht soll mehr stattfinden. Die Bundesländer können aber Sonderregelungen einrichten, zum Beispiel bei Abschlussprüfungen. Iris Kimizoglu, Vorständin beim fzs, begrüßt das: „Die Hochschullehre und somit weite Teile der Studierenden, leiden seit Pandemiebeginn unter einem ständigen Hin und Her, bei dem sich viele Dozierende immer wieder auf Präsenzlehre vorbereitet haben und dann von der kurzfristigen Rückkehr zu digitalen Formaten überrascht wurden.“ Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz könnten Studierende und Lehrende sich endlich an klaren Vorgaben orientieren.
Keine einheitlichen Regelungen für Bibliotheken und Arbeitsplätze
Das bedeutet aber nicht, dass der Hochschulbetrieb wieder komplett in Präsenz stattfinden kann. Das Sommersemester wird an den meisten Hochschulen weiterhin komplett oder überwiegend in digitaler Form stattfinden, um das Infektionsgeschehen in der dritten Welle zu mindern. Trotzdem macht das neue Infektionsschutzgesetz Hoffnung: „Hinsichtlich praktischer Lehrveranstaltungen begrüßen wir die Möglichkeit zu Ausnahmeregelungen, da viele Studierende unter mangelnden Abschlussperspektiven leiden. Trotzdem müssen die Hochschulen so weit wie möglich Lehre und Prüfungen in sinnvoll konzipierten Digitalformaten umsetzen“, so Jonathan Dreusch, Vorstand des fzs.
In der Pressemitteilung des fzs fordert Dreusch umfangreichere Maßnahmen: „Leider fehlen weiterhin einheitliche Regelungen für Bibliotheken und Arbeitsplätze seitens des Gesetzgebers. Auch zweckdienliche Hygienekonzepte und Teststrategien sind nicht flächendeckend verbreitet. Die Sicherheit aller Beteiligten muss im Vordergrund stehen.“ Er fordert daher die Regierung auf, die Maßnahmen auch dementsprechend zu finanzieren.