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HOCHSCHULPOLITIK

Corona: Finanzielle Hilfe für Studierende

Während der Coronakrise wurde auch bei Studierenden das Geld knapp.
[Symbolbild: David Peters]
25.06.2020 19:19 - David Peters

Seit dem 15. Juni können Studierende eine Überbrückungshilfe in Form eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses beantragen. Bis zu 500 Euro können Studierende in den Monaten Juni, Juli und August maximal erhalten. Scharfe Kritik an dem Programm gibt es vom freien zusammenschluss der student*innenschaften (fzs).

Rund drei Monate nach Beginn der Coronakrise gibt es für Studierende die Möglichkeit, eine finanzielle „Überbrückungshilfe“ zu beantragen. Bildungsministerin Anja Karlizcek (CDU) will damit diejenigen Studierenden unterstützen, die die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise zu spüren bekommen: „Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützen wir nachweislich besonders bedürftige Studierende in pandemiebedingter akuter Notlage.“ Studierende können für die Monate Juni, Juli und August einen Zuschuss in Höhe von bis zu 500 Euro beim zuständigen Studierendenwerk beantragen. Dazu habe das Bundesministerium 100 Millionen Euro bereitgestellt.

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Massive Kritik an den Überbrückungshilfen gibt es vom fzs. „Zu wenig“, „zu spät“, „zu kurz“. So sieht es auch Amanda Steinmaus aus dem Vorstand des fzs: „Drei Monate, in denen unzählige Studierende bereits ihr Studium abbrechen mussten, um Zugang zur Grundsicherung zu erhalten.“ Bereits im März hatte das Bündnis „Soforthilfe für Studis“, in dem auch der fzs Mitglied ist, bis zu 3.000 Euro für Studierende in einer finanziellen Notlage gefordert. Die Überbrückungshilfen von Ministerin Karliczek sehen allerdings maximal 500 Euro vor. Die gibt es aber auch nur, wenn der Kontostand am Vortag der Antragstellung unter 100 Euro liegt. „Wer nur 400 Euro auf dem Konto hat, bekommt nun zum Trost einen Hunderter spendiert. Das hilft niemandem“, erklärt Steinmaus. Die Maximalförderung von 500 Euro sei zudem viel zu gering, um die monatlichen Kosten für Miete und Co. abzudecken.

100 Millionen sind zu wenig

Auch die Höhe des bereitgestellten Topfes passt den Studierendenvertreter*innen nicht: „Selbst bei diesem geringen Förderbetrag reicht der Hilfstopf nur für wenige Studierende. Wenn 66.666 Studierende drei Monate lang 500 Euro erhalten, ist der Topf leer“, so fzs-Vorstand Jacob Bühler. Zudem gehe man davon aus, dass rund eine Million Studierende mit finanziellen Problemen in Folge der Coronakrise zu kämpfen hätten. Die Studierendenvertreter*innen fordern deshalb eine Aufstockung des Topfes: Eine Milliarde, statt der bisher bereitgestellten 100 Millionen. Nur so könne echte Hilfe für die in Notlage geratenen Studierenden gewährleistet werden.

Auch die Begrenzung auf die Monate Juni, Juli, August, stößt beim fzs auf wenig Gegenliebe. „Die Krise begann früher und wird bis dahin nicht vorbei sein“, heißt es in einer Pressemitteilung. Ministerin Karliczek bezeichnet ihre Überbrückungshilfen dennoch als „einmaliges Unterstützungspaket“. Zurückhaltender äußert sich Achim Meyer auf der Heyde, der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks: „Wir sind uns mehr als bewusst, dass viele Studierende akut finanzielle Hilfe benötigen und diese eher erwartet haben. Aber es handelt sich um ein ambitioniertes Projekt.“ So ambitioniert, dass zum Start der Antragstellung, nicht einmal das entsprechende IT-Tool für die Bearbeitung beziehungsweise Auszahlung der Überbrückungshilfen fertig war.

Gewerkschaft kritisiert Karliczek

Auch die GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) forderte die Bundesregierung auf, das Hilfspaket aufzustocken und zu überarbeiten. „In Not geratene Studentinnen und Studenten haben die Wahl zwischen einem Darlehen, das sich als teuer verzinster Bankkredit entpuppt, und einer Überbrückungshilfe, die als zahnloses Bürokratiemonster daherkommt“, erklärte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und -Hochschulexperte. „Es darf nicht dazu kommen, dass am Ende viele bedürftige Studierende mit leeren Händen dastehen. Alle Studierenden, die keinen Platz unter dem Rettungsschirm finden, sind potenzielle Studienabbrecher.“ Neben der in der Kritik stehenden Überbrückungshilfe haben Studierende auch die Möglichkeit einen KfW-Kredit zu beantragen. Ministerin Karliczek warb mit einem zinslosen Darlehen. Ein trügerisches Versprechen, kritisiert fzs-Vorsitzende Steinmaus: „Nur im ersten Jahr übernimmt der Staat die anfallenden Zinsen. Danach fallen auf den gesamten Betrag des Darlehens Zinsen an.“ Außerdem müsse mit der Rückzahlung des Kredits schon während des Studiums begonnen werden.

Die Überbrückungshilfe für Studierende kann auf dem Internetportal oder beim örtlichen Studierendenwerk beantragt werden. Antragsberechtigt sind alle Studierenden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind. Eine Altersbegrenzung oder Semesterhöchstgrenze gibt es nicht und auch ausländische Studierende können die Überbrückungshilfe beantragen.

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